Echte Unabhängigkeit; Was bedeutet das konkret ?

Versicherungsmakler: innen dürfen sich nicht unabhängig nennen. So hat es das OLG Köln entschieden (Az. 6 U63/25). Zumindest so lange sie Vergütungen von Dritten erhalten; was der Regelfall sein sollte, ist es doch seit über 100 Jahren üblich dass diese “ Courtagen“ und/ oder „Provisionen“ für Verkaufsabschlüsse zahlen. Sollte dem so sein, ist eine Werbemaßnahme mit dem Begriff „unabhängig“ irreführend. Es ist bereits das dritte OLG- Urteil in diese rechtliche Richtung.

Die Definition des Begriffs „Unabhängig“ : ausreichende Auswahl – aber auch keine Vergütung von Dritten (z.B.Versicherern, Banken oder Kapitalanlage-Instituten).

Ansonsten wäre es so, als wenn die/der Steuerberater/in direkt vom Finanzamt bezahlt werden würde. Und zwar nach dem Motto: “ Je höher das zu versteuernde Einkommen der Mandanten, desto höher ist die Vergütung“. Wäre dem so, würde wohl kaum jemand dies als unabhängig betrachten.

Argumentationen von Maklerhäusern wie „wir sind ausschließlich unseren Kunden verpflichtet.  Wir agieren als dessen treuhänderischer Sachverwalter, wir sind unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler“und Ähnliches wurde damit der Zahn gezogen.

Unabhängigkeit zu Ihrem Vorteil

Makler stehen wie Vertreter im Lager der Vermittler und können dem zu Folge schon von der Zulassung her nicht unabhängig sein.

Wirklich unabhängig sind nach der derzeitigen Lesart NUR Versicherungsberater:innen und Finanzberater:innen. Diese Bezeichnung darf nicht jede(r) führen, sondern nur Personen mit einer speziellen Zulassung in dem Bereich, die bei der Industrie- und Handelskammer geführt und von dort überwacht werden. Im Volksmund sind diese Personen auch als „Honorarberater:innen“ bekannt= Echte Unabhängigkeit

Was ist Honorarberatung ?

Ein zentraler Leitsatz der Honorarberatung ist die kompromisslose Kosteneffizienz.  Standard ist, dass die Kostenstrukturen üblicher Honorar- und Nettotarife durch die vollständige Eliminierung echter und versteckter Vertriebsaufschläge und die garantierte Rückvergütung von Kickbacks handelsübliche Markt-Tarife unterbietet.

Honorarberater:innen  arbeiten unabhängig und ausschließlich im Interesse ihrer Kunden. Des Weiteren haben sie folgende Verpflichtungen :

  • Keine Bindung an Gesellschaften
  • Keine Bindung an bestimmte Produkte
  • Ausschließliche Verwaltung Ihrer Interessen
  • keine Vergütung durch Dritte (z.B. Gesellschaften aller Art) 

Für ihre Mandanten können sie so immer eine optimal abgestimmte neutrale und unabhängige Beratung und falls dies Sinn ergeben sollte : ein ausgewogenes Angebot erstellen. Das muss nicht unbedingt sein : im Gegensatz zu den Vermittlertypen (Vertreter, Makler oder auch Banken) muss nicht zwangsläufig ein Produktangebot am Ende des Beratungsprozesses stehen. Häufig endet eine Beratung mit der Empfehlung bestimmte Dinge eben nicht zu machen.

  • Durch Honorarberatung erfahren Sie nicht nur, welche Maßnahmen Sie KONKRET ergreifen können, sondern auch WIE Sie dies tun können. 
  • Sie erhalten eine Helikopterperspektive zum nicht immer übersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt. Und wir picken für Sie die Rosinen heraus, und sagen Ihnen, wie Sie dies umsetzen- Provisionsfrei ! 

Durch jahrelange Erfahrung als eingetragene Finanz- und Versicherungsberater bei der Handelskammer und die Wahrung unserer Unabhängigkeit können wir Ihnen diesen ausgezeichneten Service bieten.