…Sie im Falle fehlender Geschäftsfähigkeit automatisch vertreten. Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rücken verstärkt in den Fokus der Medien. 

Der Gesetzgeber verpflichtet Niemanden, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Umso mehr gilt es daher, sich selbst und seine Angehörigen für diese Situationen zu wappnen. Unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren und finanzielle Verluste können durch rechtzeitige Vorsorge vermieden werden.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden in diesem wichtigen Bereich über unseren Rechtsdienstleister Informationen zu benötigten Dokumente bis hin zur Hilfe bei der rechtssicheren Erstellung derselben über Rechtsanwälte und deren professionelle Verwaltung.

Generationenberatung׃ Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - bleiben Sie selbstbestimmt!

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