Totgesagte leben länger……

Totgesagte leben läger –

Die Wiederauferstehung der Vorbpauschale !

Was war das noch gleich ?

Richtig, hat was mit Steuern zu tun… Die Vorabpauschale ist aber keine zusätzliche Steuer, sondern – wie der Name schon sagt – eine Pauschale, die vorab erhoben wird und von der späteren – tatsächlichen- Steuerlast abgezogen wird. Ähnlich wie wir es von Strom, Heizung und Co. kennen.

Die Vorabpauschale gibt es bereits seit 2018.  Da die Höhe jedoch an die aktuelle Zinsentwicklung gekoppelt ist; wurde sie seit Jahren nicht mehr erhoben. Dies hat sich nun geändert. Ab Januar 2024 werden erstmals wieder Vorabpauschalen fällig.

Wie funktioniert das ?

Die Depotbanken ziehen die Beträge ein, und leiten diese direkt an die  zuständigen Finanzämter weiter. Die meisten Häuser entnehmen die Pauschalen aus den Abwicklungskonten/Geldkonten der Depots. Falls das Guthaben dazu nicht ausreicht, oder ein Depot kein Abwicklungskonto enthält,  gehen die Depotbanken unterschiedlich damit um. Einige ziehen dann aus dem Girokonto ein, einige entnehmen es dem Fondsvermögen. Ein Haus, das in letzter Zeit mit Millionenausgaben für Werbung auffiel, geht nur über das Geldkonto.  Zur Not wird ins Minus gebucht; was 6% Dispo- Zinsen zur Folge hat.

Wie wird die Höhe der Vorabpauschale berechnet ?

Zunächst wird der Preis eines Fondsanteils von Jahresanfang 2023 und Jahresanfang 2024 ermittelt (Stichtag ist jeweils der erste Bankarbeitstag des Jahres, also der 2. Januar). Ist der Preis 2024 höher, hat der Fonds einen wirtschaftlichen Gewinn erzielt.

Darauf wird der Basiszinssatz angewendet. Dieser liegt nun statt Null bei 2,55 %. Die Anzahl der Anteile Ihres Fonds wird nun mit dem Basiszins multipliziert- abzüglich einem Puffer von 30%.  Beispiel : wirtschaftlicher Gewinn 10 €, 100 Anteile  = 1000 €  x  2,55% – abzüglich 30% = 17,85 €. Dies ist der so genannte Basisertrag. Sollte der Fonds im Laufe des Jahres Ausschüttungen durch Dividenden, Zins- oder Mieterträge gehabt haben, werden diese davon abgezogen um die Vorabpauschale zu ermitteln. Beispiel : Ausschüttungen 7,85€ ;  17,85€ – 7,85 = 10,00 Vorabpauschale für diesen Fonds. Wichtig : die Vorabpauschale wird niemals höher werden als der Basisertrag. Ggf. wird diese bis zu dem Betrag gekürzt.

Die Vorabpauschale ist eine reine Abschlagszahlung , wird bei der späteren tatsächlichen Steuerberechnung angerechnet. Außerdem gibt es noch Rabatte auf die Steuerlast. ( die so genannte Teilfreistellung). Bei Fonds mit mindestens 25% Aktienanteil sind dies 15%, bei mindestens 51 % Aktienanteil 30%, bei einem inländischen Immobilienfonds 60%, einem ausländischen Immobilienfonds 80%. Jedoch müssen diese Werte nicht nur erreicht werden, sondern auch in den Fondsregularien verbindlich festgelegt sein.

Kann die  Vorabpauschale umgangen werden  ?

Die gute Nachricht : Ja ! In dem ein Freistellungsauftrag erteilt wurden ist. Bisher konnten wir relativ entspannt durch das Jahr gehen. Es hat ausgereicht, den Freistellungsauftrag erst im Dezember überhaupt einzureichen- er wurde rückwirkend für das ganze Kalenderjahr berücksichtigt. Für die reale Steuerlast gilt das nach wie vor. Da die Vorabpauschale aber eben keine Steuererlast, sondern eine vorab erhobene Pauschale ist, wird sie gleich im Januar fällig, wenn kein oder ein nicht ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Die Bedeutung des Freistellungsauftrag wird also zunehmen. Und wenn dieser nicht reichen sollte, die Notwendigkeit, auf dem Geldkonto ausreichend Liquidität zu belassen. Ledige dürfen bis 1000€ , Verheiratete bis zu 2000 € an Freistellungsaufträge stellen. Erteilungen und Veränderungen können dort für das laufende Jahr bis zum letzten Bankarbeitstag (30.12.) durchgeführt werden.

Wem das alles zu kompliziert oder zu aufwendig ist, kann eine weitere Alternative nutzen, wie das Thema Vorabpauschale und sogar Steuern in der Ansparzeit insgesamt verhindert werden kann. Dies wäre die Variante, das Depot mit einer  so genannten Assekuranzhülle zu versehen. Dort wird erst bei einer Entnahme versteuert, und dann auch noch mit einem 50%-igen Rabatt- ganz legal vom Finanzamt eingeräumt.  Falls es Sie interessiert wie dies genau funktioniert,  nehmen Sie gerne Kontakt auf.